Nr. 143/2000

Ferienfreifahrt

Das gibt’s in keiner Stadt der Welt! Nur in Wien fahren Schülerinnen und Schüler in den Ferien gratis. Das gilt generell für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 15. Geburtstag.
Für ältere Schülerinnen und Schüler, die eine öffentliche Schule in Österreich bzw. eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht besuchen, gilt diese Freifahrtsregelung noch bis zum Ferienende nach jenem Schuljahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben.
Also wichtig: Auch in den Ferien den Schülerausweis immer bei sich tragen!
Berufsschüler fahren mit der Lehrlings-Jahreskarte sowieso kostenlos.