Nr. 143/2000
RASCHE MARKTÖFFNUNG IN PLANUNG:
Tiefgreifende Änderungen beim Erdgasmarkt
Mit August 2000 soll ein Gesetz Gültigkeit erlangen, das den österreichischen Gasmarkt nach EU-Vorgaben regeln wird. Dieses Gesetz legt neben der Organisation und den Regelmechanismen des Marktes auch den Ablauf der schrittweisen Öffnung fest. Das letzte Mal gab es in Wien vor 101 Jahren – als der private, hauptsächlich von englischen Unternehmen dominierte Gasmarkt 1899 kommunalisiert wurde – so drastische Änderungen.

Die europäische Gasbinnenmarkt-Richtlinie sieht verpflichtend eine stufenweise Marktöffnung vor. Um Rücksicht auf die nationale und spezielle Marktsituation der Gasversorger nehmen zu können, obliegt die Umsetzung dem jeweiligen EU-Mitgliedsland. Das bedeutet: Wie rasch der Markt geöffnet wird, kann jedes EU-Mitgliedsland selbst entscheiden.
Laut EU-Vorgabe wären vorerst nur folgende Verbraucher für den freien Markt vorgesehen gewesen:
• Gasbefeuerte Stromerzeuger, unabhängig vom Anschlusswert.
• Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen entsprechend den von den Mitgliedsstaaten festzulegenden Schwellen.
• Alle anderen Verbraucher mit einem Erdgasjahresverbrauch von 25 Mio. m3 bei Inkrafttreten der Richtlinie. Dieser Wert soll nach 5 Jahren auf 15 Mio. m3 und nach weiteren 5 Jahren auf 5 Mio. m3 sinken.


Bundesregierung will rascher vorgehen
Die neue österreichische Bundesregierung will zwar den ersten Schritt der Marktöffnung im August 2000 wie vorgesehen für Kunden ab 25 Mio. m3 jährlichem Erdgasverbrauch setzen. Ab Oktober 2002 soll dann aber – in Abweichung von den Mindestvorgaben der EU – der Markt bereits für alle Kunden, also auch für Haushaltskunden, offen sein.

Heimische Gasversorger besorgt
Diese sehr rasche Marktöffnung kann manche heimische Gasversorger in beträchtliche Schwierigkeiten bringen.

Erstens können alle ihr Erdgas nur von einigen wenigen Exportländern beziehen (Russland, Norwegen, Algerien). Damit herrscht ein relativ starkes Preisdiktat.

Ein zweites Problem im freien Markt stellen auch die Abnahmeverpflichtungen (Take or Pay Verträge) der einzelnen Versorger mit den Lieferanten dar. Vor allem, wenn größere Kunden den Versorger wechseln, bleiben den Unternehmen die für diese vorgesehen gewesenen Gasmengen übrig. Geschieht dies bei mehreren Großkunden, ohne dass ausreichend neue Kunden gewonnen werden – was bei großen Kunden nicht leicht ist, da es nur eine begrenzte Anzahl in Österreich gibt –, kann das Gasversorgungsunternehmen in beträchtliche wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen.

Und drittens ist die Abrechnung der Gaskunden, sofern diese etwa über das WIENGAS-Netz Gas von unterschiedlichen Lieferanten beziehen, mit den vorhandenen EDV-Systemen nicht möglich. Sämtliche Kundenverrechnungssysteme müssen den neuen Anforderungen angepasst werden, was bei fast allen Unternehmen den Aufbau einer völlig neuen Verrechnungsstruktur bedeutet. Dies ist bei der Umstellung etwa der Wiener Stadtwerke mit beinahe zwei Millionen verrechneten Kunden ein kompliziertes und kostenaufwendiges Verfahren.


WIENGAS bereitet sich vor

WIENGAS wird sich natürlich der Herausforderung des offenen Gasmarktes stellen und hat auch schon umfangreiche Vorbereitungsarbeit dafür geleistet. Mit der geplanten Einführung eines neuen Tarifmodelles noch in diesem Jahr soll das Unternehmen endgültig europafit gemacht werden.

Ziel dieses neuen Tarifes wird vor allem sein, die laut Gaswirtschaftsgesetz vorgesehene verursachergerechte Zuordnung der Kosten zu den einzelnen Kundengruppen zu erreichen. Dies bedeutet vor allem, dass die Kunden mit weniger Verbrauch durch die geplante Einführung von Grundkosten, die für alle Tarifkunden gleich sein und die Grundaufwendungen für jeden Kunden abdecken sollen, mit Verteuerungen zu rechnen haben werden. Kunden mit Mehrverbrauch können durch die anteilsmäßig weniger ins Gewicht fallenden Grundkosten mit Vergünstigungen gegenüber dem bisherigen Tarif rechnen, da im Gegenzug dafür der Erdgaspreis etwas gesenkt werden soll.

Preisgestaltung bei Erdgas
Der Rohölpreis und einige Erdölproduktpreise wie Heizöl Leicht und Heizöl Schwer bilden neben der nationalen Energiemarktbeurteilung den Bewertungsschlüssel für die Preisgestaltung des Erdgas-Importpreises. Der Erdgas-Preis wird meist mit einer Nachlaufzeit von 3 bis 6 Monaten – je nach Vertrag – zum Erdölpreis gebildet.

Einkaufspreis rund 100 Prozent gestiegen
Durch die massiven Erhöhungen des – börsennotierten und daher von den europäischen Gasversorgungsunternehmen nicht beeinflussbaren – Rohölpreises innerhalb eines Jahres von 10 US$ auf den Spitzenwert im heurigen Frühjahr von bis zu 32 US$ je Barrel ist auch der an den Erdölpreis gekoppelte Erdgasimportpreis von 84 g je m3 im Februar 1999 auf jetzt über 1,60 ATS je m3 gestiegen.

Durch massive Einsparungen und tiefgreifende Organisationsänderungen bei WIENGAS wird aber nur ein Teil der gestiegenen Kosten im Rahmen einer geplanten Tarifreform an die WIENGAS-Kunden weitergegeben werden.

„Take or Pay“-Verpflichtung
Ein Vertrag zwischen Erdgas-Fördergesellschaft und Gasversorger. Gilt als Abnahmeverpflichtung und hat das Ziel, die Investitionen, die vom Gaslieferanten in die Rohrleitung gesteckt wurden, abzusichern. Die Verträge werden meistens über 25 Jahre abgeschlossen und legen vor allem Abnahmemengen und Preisgestaltung fest. Wird die vertraglich zugesicherte Menge nicht abgenommen, so muss diese Menge trotzdem vom Gasversorger an den Lieferanten bezahlt werden.