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WER
RÄUMT DAS HALTESTELLENKAP?
Für
Schneeräumung Hausbesorger zuständig
Die Gehsteigvorziehungen
bei Straßenbahn- und Bushaltestellen, die so genannten Haltestellenkaps,
gelten als Teil des Gehsteiges und fallen daher bei Schnee und Glatteis
in die Zuständigkeit des Liegenschaftseigentümers. Das bedeutet,
dass für die winterliche Betreuung des gesamten Gehsteiges, einschließlich
des Haltestellenbereiches, der Hausmeister zuständig ist. Zwischen
6 und 22 Uhr müssen daher auch diese Haltestellenkaps mitbetreut,
also vom Schnee befreit bzw. bei Glatteis gestreut werden.

Geregelt ist das
sowohl in der Straßenverordnung von 1960 (§ 93) als auch in
einer Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, der so genannten Hausmeisterverordnung,
aus dem Jahre 1965. Aus Gründen der Sicherheit der Fahrgäste
und als Serviceleistung kümmern sich zusätzlich die Wiener Linien
darum, vor 6 Uhr eine Erstreinigung bzw. Streuung der Fläche von
der Bahnsteigkante bis zu den Pollern vorzunehmen. Auch sorgen die Wiener
Linien für den Abtransport der angehäuften Schneemengen, damit
die Fahrgäste nicht behindert werden.

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