Nr. 146/2000

WER RÄUMT DAS HALTESTELLENKAP?
Für Schneeräumung Hausbesorger zuständig
Die Gehsteigvorziehungen bei Straßenbahn- und Bushaltestellen, die so genannten Haltestellenkaps, gelten als Teil des Gehsteiges und fallen daher bei Schnee und Glatteis in die Zuständigkeit des Liegenschaftseigentümers. Das bedeutet, dass für die winterliche Betreuung des gesamten Gehsteiges, einschließlich des Haltestellenbereiches, der Hausmeister zuständig ist. Zwischen 6 und 22 Uhr müssen daher auch diese Haltestellenkaps mitbetreut, also vom Schnee befreit bzw. bei Glatteis gestreut werden.

Geregelt ist das sowohl in der Straßenverordnung von 1960 (§ 93) als auch in einer Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, der so genannten Hausmeisterverordnung, aus dem Jahre 1965. Aus Gründen der Sicherheit der Fahrgäste und als Serviceleistung kümmern sich zusätzlich die Wiener Linien darum, vor 6 Uhr eine Erstreinigung bzw. Streuung der Fläche von der Bahnsteigkante bis zu den Pollern vorzunehmen. Auch sorgen die Wiener Linien für den Abtransport der angehäuften Schneemengen, damit die Fahrgäste nicht behindert werden.