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BETROFFENE
JAHRESKARTEN-KUNDEN ERHALTEN GELD ZURÜCK:
Jahreskarten-Urteil:
Wiener Linien reagieren auf OGH-Entscheidung
Der Oberste Gerichtshof hat in einem jüngst ergangenen Urteil die
Erhöhung des Entgeltes für Jahreskartenabonnementkunden während
eines laufenden Vertrages als nicht dem Konsumentenschutzgesetz entsprechend
bewertet. Eine allfällige Erhöhung darf erst ab dem jeweiligen
Datum der Verlängerung des Jahreskartenabonnements wirksam werden.
Das Urteil, das auch für andere Branchen und langfristige Verträge
Bedeutung haben kann, bezieht sich im Falle der Wiener Linien auf die
letzte Tarifanpassung im Jänner 1999. Von dem Urteil sind nur Jahres-
und Seniorenjahreskartenkunden betroffen, die ihre Jahreskarte im Abonnement
mittels Einziehungsauftrag bezahlt haben. Konkret geht es um jene ca.
125.000 Kunden, die zum Stichtag der Tarifanpassung (1. Jänner 1999)
eine Jahreskarte abonniert hatten, deren Laufzeit mit 1.4.1998 bis einschließlich
1.12.1998 begonnen hat.
Die zu viel eingehobenen Beträge liegen für Kunden, die eine
Jahreskarte für die Kernzone 100 (Wien) abonniert hatten, zwischen
ATS 30, und ATS 540,.
Da nie beabsichtigt war, sich zu Lasten dieser sehr treuen Kundengruppe
zu bereichern, werden die Wiener Linien die zu viel eingehobenen Beträge
an die Abonnementkunden zurückzahlen. Insgesamt handelt es sich dabei
um einen Gesamtbetrag von rund 30 Millionen Schilling.
Jenen Kunden, die nach wie vor eine Jahreskarte abonniert haben, wird
von den Wiener Linien der Betrag im Laufe des Dezembers 2001 auf ihr Konto
überwiesen.
Betroffene Kunden, die derzeit keine Jahreskarte abonniert haben, aber
zum damaligen Zeitpunkt ihre Jahreskarte mittels Einziehungsauftrag bezahlt
haben, werden ersucht, sich mit ihrer Forderung schriftlich unter Angabe
von Namen, Adresse, Geburtsdatum und Jahreskarten-Nummer sowie unter Bekanntgabe
der Bankverbindung an die Tarifabteilung der Wiener Linien, Erdbergstraße
202, 1031 Wien (Tel. 7909-115), zu wenden.
Die Wiener Linien waren aufgrund der sehr genauen Prüfung der Tarifbestimmungen
überzeugt, korrekt vorgegangen zu sein, und wollten sich keinesfalls
auf Kosten der Jahreskartenkunden Vorteile verschaffen. Da durch die höchstgerichtliche
Entscheidung nunmehr Rechtssicherheit besteht, werden die Wiener Linien
den betroffenen Jahreskartenkunden die zu viel bezahlten Beträge
selbstverständlich auf möglichst unbürokratischem Weg wieder
rückerstatten.
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