Nr. 155/2002

GASMARKTÖFFNUNG AM 1. OKTOBER 2002:
Drum prüfe ...
Ab dem 1. Oktober 2002 wird jeder Haushalt seinen Erdgaslieferanten frei wählen können. Die Spielregeln für den liberalisierten Erdgasmarkt werden heute in einer Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz neu geregelt. Diese Novellierung ist derzeit noch im Entwurf.

Was der Konsument zukünftig darf
• Er kann seinen Erdgaslieferanten frei wählen.
• Hat er sich entschieden, so sagt ihm sein neuer Vertragspartner – der Erdgaslieferant seiner Wahl –, wann das neue Vertragsverhältnis beginnen kann.


Was der Konsument nicht kann
• Er kann den Erdgasnetzbetreiber nicht wechseln.
• Er kann nur Erdgas in üblicher Qualität kaufen, nicht jedoch Biogas oder anderes Gas.

Wie der Konsument seinen Erdgaslieferanten wählt
Die Gas-Control GmbH wird in Zukunft Preisvergleiche für die reine Energie Erdgas erstellen. Dabei ist zu prüfen, ob diese Preise nur den reinen Arbeitspreis oder auch Grundpreis und vergleichbare Leistungen beinhalten.

Der Arbeitspreis ist der Preis für den tatsächlichen Verbrauch in Kubikmeter (m3) oder Kilowattstunden (kWh) plus der Energieabgabe pro verbrauchter Einheit, plus 20 % Umsatzsteuer. Es kann aber auch ein Grundpreis gefordert werden, der monatlich oder jährlich zu zahlen ist und Kosten der allgemeinen Verwaltung enthält.

Sicher ist, dass es so genannte Multy-utility-Anbieter geben wird, die zwei oder mehrere Energien – Strom, Erdgas, Fernwärme – in Paketen verkaufen werden. Hier ist ein Vergleich schwierig. Darüber hinaus wird es Angebote geben, die über die reine Energie hinaus viele Dienstleistungen enthalten können. Der Konsument kann sich aber auch vom Lieferanten ein detailliertes Angebot, basierend auf dem Vorjahresverbrauch, erstellen lassen.


Was der Konsument tun muss, wenn er den Lieferanten wechselt

Wenn der Konsument den Erdgaslieferanten wechselt, muss er über diesen Umstand seinen Erdgasnetzbetreiber verständigen. In Wien ist das die WIENGAS GmbH. Um den Konsumenten den Weg zu einem neuen Erdgaslieferanten zu erleichtern, sieht der Entwurf der Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz vor, dass der Erdgaslieferant diese Meldung an den Erdgasnetzbetreiber durchführt.

Die Arten von Erdgaslieferanten

• Zukünftig wird es Erdgashändler geben, die nur die Aufnahme des Erdgashandels bekannt geben müssen. Sie kaufen Erdgas an Börsen ein oder bedienen sich der Restmengen aus langjährigen Lieferverträgen der „alten“ Erdgaslieferanten.
• Die bisherigen Erdgaslieferanten werden weiterhin Erdgas liefern. Sie sind ja an langjährige Lieferverträge gebunden.
• Zusammenschlüsse der bisherigen Erdgaslieferanten werden unter neuen Namen Erdgas verkaufen.
• Wie im Stromgeschäft wird es auch bei Erdgas eine Börse geben, die einerseits mit Restmengen handelt, andererseits Förderungen aus derzeit noch unbekannten Quellen an- und verkauft. Hier könnte die Herkunft nur schwer bestimmbar sein.
Erdgashändler unterliegen den Bestimmungen eines freien Marktes. Der Händler kann ohne Nachweis seiner Fähigkeiten sein Geschäft eröffnen. Ob er sich am freien Markt behauptet oder nicht, liegt an Angebot, Nachfrage, Preis und betriebswirtschaftlichem Können. Das Risiko für den Händler ist nicht größer als bei anderen Unternehmen. Für den Konsumenten liegt das Risiko vor allem in der Frage, ob der Händler auch langfristig Erdgas liefert.



Hochsaison für Vertreter, die WIENGAS-Kunden „abwerben“ wollen?

Auf der sicheren Seite
Ein liberalisierter Markt bedeutet nicht, dass man seinen bisherigen Lieferanten wechseln muss. Ist man mit ihm zufrieden, wird er auch weiterhin bemüht sein, seine Kunden gut zu betreuen. Die Preisunterschiede bei Energieanbietern werden auch in Zukunft nicht so toll ausfallen.

Preisgestaltung

Der Erdgaspreis richtet sich nach den Preisen verschiedener Erdölprodukte. Diese Preise stehen in engem Zusammenhang mit dem Rohölpreis, der als „Brent“-Preis in US-Dollar in den Zeitungen bekannt gegeben wird.

Dieser Preis ist auf Euro umzurechnen. Der Umrechnungskurs von US-Dollar auf Euro wird ebenfalls in den Tageszeitungen bekannt gegeben und schwankt täglich. Daher ist der Erdgaspreis hoch, wenn der Brentpreis hoch ist, und noch höher, wenn der Euro gegenüber dem US-Dollar fällt. Die Auswirkungen auf den Erdgaspreis zeigen sich allerdings zeitverschoben. Mit etwa drei bis sechs Monate Verzögerung wirken sich Änderungen des Brentpreises und des Umrechnungskurses auf den Erdgaspreis aus.

Daher kann es passieren, dass der Erdgaspreis steigt, obwohl der Ölpreis gesunken ist oder umgekehrt.
Der Endpreis für Erdgas wird ab 1. Oktober 2002 durch zwei Faktoren bestimmt. Einerseits gibt es den Energiepreis, der – wie zuvor geschildert – schwanken wird, und den Durchleitungspreis, der sich aus veröffentlichten Tarifen ergibt.

Hinzu kommen die Kosten der neu geschaffenen Regulierungsbehörden, die üblichen Steuern und Abgaben wie Energieabgabe pro gekauftem Kubikmeter Erdgas und von dem daraus resultierenden Betrag die 20 % Umsatzsteuer.

WIENGAS wird rechtzeitig zur Marktöffnung in „24 Stunden für Wien“ Berechnungsbeispiele und Erklärungen zur Jahresabrechnung veröffentlichen.