Nr. 156/2002

DAS NOVELLIERTE GASWIRTSCHAFTSGESETZ (GWG):
Von der De-Regulierung zum regulierten Gasmarkt
Die gepriesene „Vorreiterrolle“ Österreichs belastet die österreichischen Gaskunden und Gasversorger. Österreich „profiliert“ sich mit dem neuen Gesetz als Vorzugsschüler der EU. Sechs Jahre vor der offiziellen EU-Frist werden die Gasversorger hierzulande von den politischen Entscheidungsträgern mit einem Regelwerk konfrontiert, das sich fälschlicherweise am Elektrizitätsmarkt orientiert und damit ihre wirtschaftliche Basis bedroht.

So befinden sich europäische Standards zur Entwicklung von den notwendigen Kontroll- und Abwicklungssystemen erst in der Anfangsphase. Neben den von Österreich allein zu tragenden Entwicklungskosten wird sich in relativ kurzer Zeit eine ebenfalls teure Anpassung an die neuen, dann EU-weit gültigen Systeme ergeben.

100 Euro Einsparung pro Jahr?

Versprechungen von Verbilligungen des Erdgases und Einsparungen bis zu 100 Euro pro Jahr für alle Haushalte sollen mit diesem Gesetz einen rechtlichen Unterbau erhalten.

Dazu WIENGAS-Direktor Ing. Mag. Helmut Miksits: „Solche Aussagen mögen zwar werbewirksam für die Begründung einer Liberalisierung bis zum Haushalt sein, sind aber in Wien nicht in die Realität umsetzbar. WIENGAS beliefert insgesamt rund 700.000 Haushaltskunden, das sind ca. 65 % der gesamten Haushaltskunden Österreichs. Von diesen zahlen mehr als ein Drittel – also fast eine Viertel Million Kunden – für die Energie inklusive Transport weniger als die genannten 100 Euro pro Jahr.

Bei jenen Haushaltskunden, die einen höheren Verbrauch haben, zählt WIENGAS europaweit zu den billigsten Anbietern vergleichbarer Städte. Gesamt gesehen sind die österreichischen Erdgasanbieter europaweit günstig.“


Trennung von Netz und Verkauf

Das Gaswirtschaftsgesetz verlangt ein gesellschaftsrechtliches Unbundling. Das heißt eine gesellschaftsrechtliche Trennung des Bereiches Gasnetz von den Tätigkeiten des Erdgasverkaufes. Dadurch werden derzeit vorhandene gemeinsame Strukturen – wie Buchhaltung, Verwaltung, EDV etc. – und die dadurch erzielten Kosteneinsparungen zunichte gemacht.

Die von der neu installierten Regulierungsbehörde geforderten Einsparungen beim Gasnetzbereich gehen beim Erdgashandel wieder verloren, weil eigene Verwaltungsstrukturen geschaffen wurden.

Diese Regulierungs- und Kontrollorgane selbst verursachen selbstverständlich auch Kosten. Neue Institutionen wie Energie-Control GmbH und Energie-Control Kommission und selbst das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit haben regulatorische Kompetenzen und überwälzen ihre Kosten auf den Netzbetrieb, der diese teilweise an den Kunden weitergeben muss.

Abwartend hingegen verhalten sich die beiden großen Länder der Europäischen Union. Sowohl Deutschland als auch Frankreich warten, was die Europäische Union als unbedingtes Erfordernis verlangt.
Die Zukunft wird zeigen, welcher Weg der bessere ist. Jedenfalls halten beide Länder ihre Energiemärkte weitgehend geschlossen, sind aber gern bereit, sich in Österreich zu engagieren.


Giganten beherrschen den Markt

„Sieht man sich die derzeitige Entwicklung am europäischen Energiemarkt an, wo sich Energiekonzerne, die schon alleinstehend als Unternehmensriesen bezeichnet werden können, nochmals zu Giganten zusammenschließen, um Kosteneinsparungen zu erzielen, so relativiert sich die österreichische vorauseilende Lösung.
Diese Giganten werden es auch sein, die zukünftig den Markt beherrschen“
, meint Direktor Miksits.

„Befürchtungen, dass künftig hochwertige Arbeitsplätze in Österreich an ausländische Großkonzerne verloren gehen könnten oder gegen minderwertige Arbeitsplätze eingetauscht werden, sind nicht von der Hand zu weisen. Beispiele – insbesondere aus dem Bereich der „New Economy“ – zeigen bereits, dass diese Bedenken nicht unbegründet sind.“



WIENGAS-Direktor Ing. Mag. Helmut Miksits

Festlegung der Netznutzungsentgelte
Der Regulator bestimmt die Höhe der Durchleitungsgebühren. Es wird an den Netzunternehmen liegen, die Notwendigkeit der anfallenden Kosten für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben bezüglich Wartung und Sicherheit des Rohrnetzes darzustellen.

Miksits: „Abzuwarten ist, ob nur das Mindestmaß an notwendigen Wartungs- und Sicherheitsaufgaben beinhaltet sein wird oder ob auch Kosten für darüber hinausgehende Maßnahmen für die Sicherheit, etwa bei Anlagen im dicht verbauten Gebiet, genehmigt werden.“