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DAS
NOVELLIERTE GASWIRTSCHAFTSGESETZ (GWG):
Von
der De-Regulierung zum regulierten Gasmarkt
Die gepriesene Vorreiterrolle
Österreichs belastet die österreichischen Gaskunden und Gasversorger.
Österreich profiliert sich mit dem neuen Gesetz als Vorzugsschüler
der EU. Sechs Jahre vor der offiziellen EU-Frist werden die Gasversorger
hierzulande von den politischen Entscheidungsträgern mit einem Regelwerk
konfrontiert, das sich fälschlicherweise am Elektrizitätsmarkt
orientiert und damit ihre wirtschaftliche Basis bedroht.

So befinden sich
europäische Standards zur Entwicklung von den notwendigen Kontroll-
und Abwicklungssystemen erst in der Anfangsphase. Neben den von Österreich
allein zu tragenden Entwicklungskosten wird sich in relativ kurzer Zeit
eine ebenfalls teure Anpassung an die neuen, dann EU-weit gültigen
Systeme ergeben.
100 Euro Einsparung pro Jahr?
Versprechungen von
Verbilligungen des Erdgases und Einsparungen bis zu 100 Euro pro Jahr
für alle Haushalte sollen mit diesem Gesetz einen rechtlichen Unterbau
erhalten.
Dazu WIENGAS-Direktor Ing. Mag. Helmut Miksits: Solche Aussagen
mögen zwar werbewirksam für die Begründung einer Liberalisierung
bis zum Haushalt sein, sind aber in Wien nicht in die Realität umsetzbar.
WIENGAS beliefert insgesamt rund 700.000 Haushaltskunden, das sind ca.
65 % der gesamten Haushaltskunden Österreichs. Von diesen zahlen
mehr als ein Drittel also fast eine Viertel Million Kunden
für die Energie inklusive Transport weniger als die genannten 100
Euro pro Jahr.
Bei jenen Haushaltskunden, die einen höheren Verbrauch haben, zählt
WIENGAS europaweit zu den billigsten Anbietern vergleichbarer Städte.
Gesamt gesehen sind die österreichischen Erdgasanbieter europaweit
günstig.
Trennung von Netz und Verkauf
Das Gaswirtschaftsgesetz
verlangt ein gesellschaftsrechtliches Unbundling. Das heißt eine
gesellschaftsrechtliche Trennung des Bereiches Gasnetz von den Tätigkeiten
des Erdgasverkaufes. Dadurch werden derzeit vorhandene gemeinsame Strukturen
wie Buchhaltung, Verwaltung, EDV etc. und die dadurch erzielten
Kosteneinsparungen zunichte gemacht.
Die von der neu installierten Regulierungsbehörde geforderten Einsparungen
beim Gasnetzbereich gehen beim Erdgashandel wieder verloren, weil eigene
Verwaltungsstrukturen geschaffen wurden.
Diese Regulierungs- und Kontrollorgane selbst verursachen selbstverständlich
auch Kosten. Neue Institutionen wie Energie-Control GmbH und Energie-Control
Kommission und selbst das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
haben regulatorische Kompetenzen und überwälzen ihre Kosten
auf den Netzbetrieb, der diese teilweise an den Kunden weitergeben muss.
Abwartend hingegen verhalten sich die beiden großen Länder
der Europäischen Union. Sowohl Deutschland als auch Frankreich warten,
was die Europäische Union als unbedingtes Erfordernis verlangt.
Die Zukunft wird zeigen, welcher Weg der bessere ist. Jedenfalls halten
beide Länder ihre Energiemärkte weitgehend geschlossen, sind
aber gern bereit, sich in Österreich zu engagieren.
Giganten beherrschen den Markt
Sieht man
sich die derzeitige Entwicklung am europäischen Energiemarkt an,
wo sich Energiekonzerne, die schon alleinstehend als Unternehmensriesen
bezeichnet werden können, nochmals zu Giganten zusammenschließen,
um Kosteneinsparungen zu erzielen, so relativiert sich die österreichische
vorauseilende Lösung.
Diese Giganten werden es auch sein, die zukünftig den Markt beherrschen,
meint Direktor Miksits.
Befürchtungen, dass künftig hochwertige Arbeitsplätze
in Österreich an ausländische Großkonzerne verloren gehen
könnten oder gegen minderwertige Arbeitsplätze eingetauscht
werden, sind nicht von der Hand zu weisen. Beispiele insbesondere
aus dem Bereich der New Economy zeigen bereits, dass
diese Bedenken nicht unbegründet sind.

WIENGAS-Direktor Ing.
Mag. Helmut Miksits
Festlegung
der Netznutzungsentgelte
Der Regulator bestimmt
die Höhe der Durchleitungsgebühren. Es wird an den Netzunternehmen
liegen, die Notwendigkeit der anfallenden Kosten für die Wahrnehmung
der gesetzlichen Aufgaben bezüglich Wartung und Sicherheit des Rohrnetzes
darzustellen.
Miksits: Abzuwarten ist, ob nur das Mindestmaß an notwendigen
Wartungs- und Sicherheitsaufgaben beinhaltet sein wird oder ob auch Kosten
für darüber hinausgehende Maßnahmen für die Sicherheit,
etwa bei Anlagen im dicht verbauten Gebiet, genehmigt werden.
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