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KUNDENFANG
IM FREIEN GASMARKT:
Heiße
Zeiten
Die
Freiheit zu wählen ist der Kunde schon gewohnt. Beim Telefon gibt
es das längst. Beim Strom seit einem Jahr. Erfahrungen zeigen allerdings,
dass es keine Wunder gibt. Jede Ware und jede Dienstleistung hat ihren
Preis. Der Preisunterschied stellt sich manchmal als Qualitätsunterschied
heraus. Oder es wurde auf Teile des Jahrespreises einfach vergessen.

Der
Kundenberater an der Wohnungstür ist garantiert nicht
von WIENGAS.
Dass
Strom und Gas sowieso immer zu teuer sind ganz gleich,
wie hoch der Preis ist versteht sich von selbst. Beide Energien
kommen unsichtbar ins Haus und sind einfach da. Strom aus der Steckdose,
Gas aus dem Gasherd. Bei der Therme weiß man nicht so gut Bescheid.
Im freien Markt ist das aber nicht so. Plötzlich wird man mit Kundenberatern
an der Wohnungstür konfrontiert. Im Laufe des Gespräches erfährt
man, wie günstig das Angebot eines Anbieters zum derzeitigen Lieferanten
ist. Wer weiß schon sofort den Preis, den er pro Kubikmeter (m3)
oder Kilowattstunde (kWh) Erdgas zahlt, wie man m3 in kWh umrechnet
oder umgekehrt, welche Nebenkosten anlaufen und wie hoch sie sind?
Der neue Anbieter will aber in einem kurzen Gespräch mit dem Kunden
einen Vertrag abschließen. Er macht sein Angebot besonders schmackhaft.
Kontrolle rechnet sich
Wie schon vorher erwähnt: Wunder gibt es nicht! Jedes Angebot sollte
überlegt und kontrolliert werden. Seriöse Unternehmen haben
eine Preisliste, aus der abgelesen werden kann, wie viel man tatsächlich
zahlt.
Das Systemnutzungsentgelt auch Netznutzungsentgelt genannt
ist amtlich geregelt. Dafür gibt es die Systemnutzungsentgeltverordnung.
Der Netzbetreiber in Wien die WIENGAS GmbH hat auf seiner
Homepage das Netznutzungsentgelt in einem Tarifblatt zusammengestellt.
Variabel hingegen ist der Preis der Erdgaslieferanten. Und nur der Erdgaslieferant
kann gewechselt werden. Daher kann man nur die reinen Erdgaspreise vergleichen.
Am besten dafür ist der Gesamtjahrespreis inklusive aller Abgaben
vergleichbar. Es gibt zum Beispiel im Wiener Versorgungsgebiet die Gebrauchsabgabe,
die in dem Bruttopreis, den der Anbieter nennt, enthalten sein muss.
Tipp an jeden Haushaltskunden: Lassen Sie sich ein Angebot sowohl vom
neuen als auch vom alten Erdgaslieferanten schriftlich geben und vergleichen
Sie! Kontrolle ist wichtig.
My home is my castle
Und das soll auch weiterhin so sein. Ihre Festung Wohnung
oder Haus sollte nur für jene offen stehen, die sich auch anmelden
und die sie sehen wollen. Die Zeit der Hausierer ist schon lang vorbei.
Seriöse Unternehmen klopfen nicht einfach an die Tür und sind
da, sie melden sich an. Oder sie schicken ein Angebot, auf das der Kunde
reagieren kann.
Ein offener Energiemarkt bringt allerdings wieder kuriose Praktiken hervor.
Wenn beispielsweise jemand an die Tür klopft und meint, WIENGAS liefert
kein Erdgas mehr, so stimmt das zwar. Denn aufgrund des Gaswirtschaftsgesetzes
musste WIENGAS seine Lieferung von Erdgas in die WIEN ENERGIE ausgliedern.
Wenn dann allerdings dieser Anbieter meint, er wäre der Nachfolger,
so ist das schlichtweg falsch. Haushaltskunden werden von ihrem Erdgaslieferanten
nicht einfach besucht. In persönlichen Briefen wird der Kunde von
Änderungen verständigt.
Jahresangebot verlangen
Nur ein Jahresangebot gegliedert in Grundpreis, Arbeitspreis, Steuern
und Abgaben kann verglichen werden. Es kann vom bisherigen Lieferanten
ebenso verlangt werden wie vom Anbieter. Vergleichen Sie Gas mit Gas und
Strom mit Strom! Lassen Sie sich nicht von Preisnachlässen täuschen.
Diese sind meist von Jahresbindungen an den Lieferanten oder vom Bezug
mehrerer Energien Gas und Strom von einem Anbieter abhängig.
Das Jahresangebot für Erdgas für z. B. eine Bezugsmenge, die
in etwa Ihrem Jahresverbrauch entspricht, lässt sich leicht kontrollieren.
Diese schriftlichen Angebote können von Ihnen in Ruhe geprüft
und verglichen werden. Erst dann entscheiden Sie sich für Ihren Erdgaslieferanten.
Wenn Sie mit dem Vergleich Probleme haben, bietet Ihnen in Wien Ihr Netzbetreiber
WIENGAS GmbH Unterstützung an. So brauchen sie keine Kundenberater
unangemeldet in ihre Wohnung zu lassen. Und nicht jeder, der an
der Tür klopft, muss ein Anbieter sein.
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