Nr. 159/2003

WIEN ENERGIE INFORMIERT ÜBER DIE GASMARKT-ÖFFNUNG:
Neue Geschäftsbedingungen bei Erdgas
Die Liberalisierung des Erdgasmarktes in Österreich brachte eine Trennung von Energie und Erdgasnetz in zwei eigenständige Gesellschaften. Jeder Haushalt im Versorgungsgebiet von WIENGAS wird nunmehr von WIEN ENERGIE mit Erdgas beliefert, während das Erdgasnetz weiterhin von WIENGAS zur Verfügung gestellt und betreut wird.

Damit mussten auch die alten Geschäftsbedingungen neu erstellt werden. Nunmehr gibt es Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Erdgas von WIEN ENERGIE und solche für die Nutzung des Netzes von WIENGAS.

Beide Geschäftsbedingungen sind auf das Konsumentenschutzgesetz abgestimmt. Die Bedingungen für die Netznutzung wurden von der E-Control, der Regulierungsbehörde für den liberalisierten Energiemarkt, genehmigt. Diese umfassen 16 Seiten und beschäftigen sich in weiten Teilen mit technischen Details. Weniger Seiten – nämlich nur vier – umfassen die Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Erdgas.



Die Geschäftsbedingungen – schnell und jederzeit abrufbar.

Wo liegen die Geschäftsbedingungen auf?
Jeder Erdgaskunde des Wiener Erdgasversorgungsgebietes erhielt in den letzten Tagen eine persönliche Mitteilung darüber, dass die Geschäftsbedingungen nunmehr aufliegen. Die einfachste Möglichkeit, in die Geschäftsbedingungen Einsicht zu nehmen, ohne gleich ein riesiges Konvolut an Papier zu erhalten, ist das Internet.

Auf den Seiten www.wiengas.at sind die Geschäftsbedingungen für das Netz und unter www.wienenergie-erdgas.at die Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Erdgas ersichtlich. Hier kann man sich einzelne Seiten oder auch das ganze Dokument ausdrucken oder auf den elektronischen Schreibtisch herunterladen. Das spart Papier und lässt sich bequem jederzeit einsehen.

Will man allerdings ein gedrucktes Exemplar, so gibt es verschiedene Möglichkeiten. In den Kundendienstzentren von WIENGAS, in denen auch die Kundendienstzentren von WIEN ENERGIE untergebracht sind, liegen gedruckte Exemplare auf. Auch im Haus WIEN ENERGIE in Wien 6, Mariahilfer Straße 63, sind diese erhältlich. Oder man schickt die Anforderung per Antwortkarte, die dem persönlichen Schreiben beiliegt.


Für den Haushalt wichtige Details der Geschäftsbedingungen
Bei den Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Erdgas hat sich für den Haushaltskunden die bisherige Vorgangsweise nicht geändert. Allerdings gibt es im liberalisierten Erdgasmarkt die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln. Beide Vertragspartner – also der Kunde wie auch WIEN ENERGIE – können den Vertrag kündigen. Die Kündigungsfrist ist dabei ein Monat ab Monatsletztem. Maßgeblich ist das Datum der Absendung der Kündigung.

Bei Geschäftsbedingungen für den Netzzugang zu Verteilleitungen gibt es geringfügige Änderungen. Der Netzbenutzer kann den Netzzugangsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats schriftlich kündigen – allerdings erstmals nach Ablauf eines Jahres. Davor ist eine Kündigung nur aus besonderen Gründen zulässig.


Zwei Tarife
Wichtig für alle Kunden seit Öffnung des Gasmarktes ist, dass es zwei Tarife gibt. Beide zusammen ergeben erst den tatsächlich zu zahlenden Preis. Der Tarif für die Netznutzung der WIENGAS GmbH wird vom Erdgasregulator in einer Verordnung festgelegt. Der Tarif für die Lieferung von Erdgas wird von WIEN ENERGIE bekannt gegeben.

Über Änderungen müssen Kunden rechtzeitig schriftlich informiert werden. Die Preisblätter sind im Internet jederzeit abrufbar.