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WIEN
ENERGIE INFORMIERT ÜBER DIE GASMARKT-ÖFFNUNG:
Neue Geschäftsbedingungen bei Erdgas
Die
Liberalisierung des Erdgasmarktes in Österreich brachte eine Trennung
von Energie und Erdgasnetz in zwei eigenständige Gesellschaften.
Jeder Haushalt im Versorgungsgebiet von WIENGAS wird nunmehr von WIEN
ENERGIE mit Erdgas beliefert, während das Erdgasnetz weiterhin von
WIENGAS zur Verfügung gestellt und betreut wird.
Damit
mussten auch die alten Geschäftsbedingungen neu erstellt werden.
Nunmehr gibt es Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Erdgas
von WIEN ENERGIE und solche für die Nutzung des Netzes von WIENGAS.
Beide Geschäftsbedingungen sind auf das Konsumentenschutzgesetz abgestimmt.
Die Bedingungen für die Netznutzung wurden von der E-Control, der
Regulierungsbehörde für den liberalisierten Energiemarkt, genehmigt.
Diese umfassen 16 Seiten und beschäftigen sich in weiten Teilen mit
technischen Details. Weniger Seiten nämlich nur vier
umfassen die Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Erdgas.

Die
Geschäftsbedingungen schnell und jederzeit abrufbar.
Wo
liegen die Geschäftsbedingungen auf?
Jeder
Erdgaskunde des Wiener Erdgasversorgungsgebietes erhielt in den letzten
Tagen eine persönliche Mitteilung darüber, dass die Geschäftsbedingungen
nunmehr aufliegen. Die einfachste Möglichkeit, in die Geschäftsbedingungen
Einsicht zu nehmen, ohne gleich ein riesiges Konvolut an Papier zu erhalten,
ist das Internet.
Auf den Seiten www.wiengas.at
sind die Geschäftsbedingungen für das Netz und unter www.wienenergie-erdgas.at
die Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Erdgas ersichtlich.
Hier kann man sich einzelne Seiten oder auch das ganze Dokument ausdrucken
oder auf den elektronischen Schreibtisch herunterladen. Das spart Papier
und lässt sich bequem jederzeit einsehen.
Will man allerdings ein gedrucktes Exemplar, so gibt es verschiedene Möglichkeiten.
In den Kundendienstzentren von WIENGAS, in denen auch die Kundendienstzentren
von WIEN ENERGIE untergebracht sind, liegen gedruckte Exemplare auf. Auch
im Haus WIEN ENERGIE in Wien 6, Mariahilfer Straße 63, sind diese
erhältlich. Oder man schickt die Anforderung per Antwortkarte, die
dem persönlichen Schreiben beiliegt.
Für den Haushalt wichtige Details der Geschäftsbedingungen
Bei
den Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Erdgas hat sich
für den Haushaltskunden die bisherige Vorgangsweise nicht geändert.
Allerdings gibt es im liberalisierten Erdgasmarkt die Möglichkeit,
den Anbieter zu wechseln. Beide Vertragspartner also der Kunde
wie auch WIEN ENERGIE können den Vertrag kündigen. Die
Kündigungsfrist ist dabei ein Monat ab Monatsletztem. Maßgeblich
ist das Datum der Absendung der Kündigung.
Bei Geschäftsbedingungen für den Netzzugang zu Verteilleitungen
gibt es geringfügige Änderungen. Der Netzbenutzer kann den Netzzugangsvertrag
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats
schriftlich kündigen allerdings erstmals nach Ablauf eines
Jahres. Davor ist eine Kündigung nur aus besonderen Gründen
zulässig.
Zwei Tarife
Wichtig
für alle Kunden seit Öffnung des Gasmarktes ist, dass es zwei
Tarife gibt. Beide zusammen ergeben erst den tatsächlich zu zahlenden
Preis. Der Tarif für die Netznutzung der WIENGAS GmbH wird vom Erdgasregulator
in einer Verordnung festgelegt. Der Tarif für die Lieferung von Erdgas
wird von WIEN ENERGIE bekannt gegeben.
Über Änderungen müssen Kunden rechtzeitig schriftlich informiert
werden. Die Preisblätter sind im Internet jederzeit abrufbar.

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