Nr. 160/2003

VORSICHT AN DER WOHNUNGSTÜR:
Keiler und Betrüger unterwegs
Vorsicht ist angesagt, wenn ein Fremder an der Tür läutet. Keiler sind unterwegs! Sie versuchen, gutgläubigen Mitmenschen Geld aus der Tasche zu locken oder Unterschriften zu ergaunern. Wenn jemand unangemeldet vor der Haustür steht und Zutritt verlangt, sollte man ihn keinesfalls eintreten lassen. Es könnte ein Keiler, ein Betrüger oder ein Dieb sein.



Ein Anruf bei WIEN ENERGIE unter der kostenfreien
Telefonnummer 0800 500 800 schützt vor unliebsamen Überraschungen.

Keiler werden immer dreister
Stromkeiler geben sich oftmals als Mitarbeiter von WIEN ENERGIE aus. Sie wollen die Stromrechnung sehen und fordern oft mit einem forschen Auftreten eine Unterschrift. WIENSTROM hat bereits die RWA Wasserkraft GmbH geklagt, weil das Unternehmen, das mittlerweile Unsere Wasserkraft GmbH & Co KG heißt, ähnliche Praktiken angewendet hat. Dabei wurde ein Vergleich zugunsten von WIENSTROM geschlossen. Trotzdem verunsichern skrupellose Geschäftemacher weiterhin mit unwahren Aussprüchen wie:

• Die Zahlungsart bei WIEN ENERGIE habe sich geändert.
• Sie bräuchten eine Unterschrift, um mit WIENSTROM, WIENGAS oder WIEN ENERGIE sprechen zu können.
• Ein Fragebogen zu WIEN ENERGIE wäre auszufüllen, wozu Kontonummer und Unterschrift erforderlich wären.
• WIEN ENERGIE gäbe es nicht mehr.
• Sie hätten alle Verträge von WIENSTROM, WIENGAS bzw. WIEN ENERGIE übernommen.
• Ohne eine Unterschrift würden Strom bzw. Gas abgeschaltet.

Diese und ähnliche Aussagen sind falsch. Achtung! Damit wollen die Keiler Unterschriften für ihre Stromlieferverträge erschleichen. Sie verheimlichen aber, dass mit einer Unterschrift ein Vertrag bei WIEN ENERGIE gekündigt wird.

Betrüger täuschen Gutgläubige
Neben Keilern sind auch Betrüger unterwegs. Einige dieser Betrüger behaupten, Leitungen im Auftrag von WIEN ENERGIE bzw. WIENSTROM überprüfen zu müssen oder Sicherungen kontrollieren zu wollen.
Solchen Aussagen darf man nicht glauben, es handelt sich dabei garantiert um Lügen.

Einer von vielen Fällen
Ein kurzer Anruf bei WIEN ENERGIE hätte folgende Geschichte verhindert: An der Tür einer Wiener Wohnung klopft es. Ein Pensionist öffnet und schenkt den Aussagen Glauben, dass der Besucher die Leitungen und Sicherungen überprüfen möchte. Für den Tausch der angeblich schadhaften Sicherungen ergaunert der Fremde die stattliche Summe von 1.100 Euro. Zu spät hat der Pensionist erkannt, dass er hinters Licht geführt worden ist.

Sicher versorgt mit WIEN ENERGIE
Besuche der Mitarbeiter von WIEN ENERGIE sind immer angekündigt. Ein paar Tage vor einem Besuch ist dieser am schwarzen Brett im Stiegenhaus angeschlagen oder man wird schriftlich verständigt. Die WIEN ENERGIE-Mitarbeiter haben stets einen Dienstausweis bei sich, den sie gern vorweisen. Vor Ort kassiert werden nur tatsächlich geleistete Arbeiten zu einem angemessenen Preis.

Was tun bei Keilern?
Wenn man sich nicht sicher ist, ob man einem Betrüger gegenüber steht, kann ein Anruf bei WIEN ENERGIE unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 500 800 (Mo.–Fr. von 7.30 bis 18 Uhr) die Situation klären. Das kompetente Beraterteam gibt gern Auskunft. Dort sollte der Name auf dem Ausweis bekannt sein, ansonsten ist der Mann vor der Wohnungstür kein Mitarbeiter von WIENSTROM, WIENGAS oder WIEN ENERGIE.

WIEN ENERGIE ist der größte kommunale Energieanbieter Österreichs.
Alle Haushaltskunden beliefert WIEN ENERGIE ausschließlich mit umweltfreundlich erzeugtem Strom. Das erfolgreiche Unternehmen versorgt seine Kunden heute und in Zukunft sicher und zuverlässig mit Elektrizität, Gas und Fernwärme.

WIEN ENERGIE-Mitarbeiter können sich ausweisen.
Mindestens 7 Tage Rücktrittsrecht!
Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz besteht ein Rücktrittsrecht für Verbraucher. Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von einem Unternehmen für dessen geschäftliche Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von ihm dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, kann er binnen einer Woche (Datum der Absendung) ab Ausfolgung dieser Vertragsurkunde schriftlich zurücktreten.

Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst Kontakt mit dem Unternehmen zwecks Abschluss dieses Vertrages aufgenommen hat oder wenn dem Zustandekommen dieses Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten vorangegangen sind.