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VIELE
VORTEILE UND GEWINNCHANCEN:
Umsteigen
auf Einzugsermächtigung!
Ein
Großteil der Wienerinnen und Wiener zahlt die Energierechnung mittels
der bequemen Einzugsermächtigung. Wer sich bis 30. September 2003 für
diese Art der Zahlung entscheidet, kann gewinnen: zum Beispiel einen Besuch
im Tiergarten Schönbrunn oder eines Heimspiels
des SK Rapid Wien.
Sicher und bequem
Die Zahlung
der Stromrechnung mittels Einzugsermächtigung bringt viele
Vorteile. Das Geld wird automatisch fünf Mal im Jahr vom Konto abgebucht.
Das ist die sicherste und günstigste Art der Zahlung. Man kann keine Zahlungsfristen
mehr versäumen, und der oftmalige Weg zur Bank gehört der Vergangenheit
an. Jede einzelne Zahlung per Einziehungsauftrag kann innerhalb von 42 Tagen
widerrufen werden. Das bedeutet: Man hat weiterhin die Kontrolle über
die Beträge.
Der Preisvorteil: Für die Erteilung einer Einzugsermächtigung gibt
es einen Tag FreiStrom auf der Jahresabrechnung.
Mit
der Einzugsermächtigung
gewinnen
Unter
jenen, die bis zum 30. September 2003 eine Einzugsermächtigung erteilen,
werden attraktive Gewinne verlost:
- 10
Sparbücher
der Bank Austria mit je 50 Euro Guthaben
- 5
x 2 Eintrittskarten für
eine Vorstellung im IMAX Wien
- 10
x 2 Eintrittskarten für
ein Heimspiel von Rapid Wien
- 5
x 2 Eintrittskarten für einen Besuch im Tiergarten Schönbrunn
- 5
x 2 Eintrittskarten für
den Besuch einer Ausstellung in der Sammlung Essl
- 5
x 2 Eintrittskarten für
eine Fahrt mit dem Wiener Riesenrad
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So
kann die Einzugsermächtigung erteilt werden:
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- bequem über die Onlinedienste
im Internet unter www.wienenergie.at
- per E-Mail an info@wienenergie.at
- mit einem Fax über
die kostenlose Nummer 0800 500 801
- schriftlich per Post an:
WIEN ENERGIE, Postfach 39,
1095 Wien
- telefonisch über
die kostenlose Nummer 0800 500 800
- persönlich im Kundendienstzentrum Wien 9, Spitalgasse 5–9,
und in allen weiteren Kundendienstzentren von WIEN ENERGIE.
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Über die Gewinnspiele auf dieser Seite kann kein Schriftverkehr geführt
werden, eine Barablöse ist nicht möglich. Die Gewinner werden
schriftlich verständigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Durch
die Einzugsermächtigung gibt’s nie wieder Ärger mit
vergessenen Zahlscheinen.
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