Nr. 162/2003

VIELE VORTEILE UND GEWINNCHANCEN:
Umsteigen auf Einzugsermächtigung!
Ein Großteil der Wienerinnen und Wiener zahlt die Energierechnung mittels der bequemen Einzugsermächtigung. Wer sich bis 30. September 2003 für diese Art der Zahlung entscheidet, kann gewinnen: zum Beispiel einen Besuch im Tiergarten Schönbrunn oder eines Heimspiels
des SK Rapid Wien.


Sicher und bequem
Die Zahlung der Stromrechnung mittels Einzugsermächtigung bringt viele Vorteile. Das Geld wird automatisch fünf Mal im Jahr vom Konto abgebucht. Das ist die sicherste und günstigste Art der Zahlung. Man kann keine Zahlungsfristen mehr versäumen, und der oftmalige Weg zur Bank gehört der Vergangenheit an. Jede einzelne Zahlung per Einziehungsauftrag kann innerhalb von 42 Tagen widerrufen werden. Das bedeutet: Man hat weiterhin die Kontrolle über die Beträge.

Der Preisvorteil: Für die Erteilung einer Einzugsermächtigung gibt es einen Tag FreiStrom auf der Jahresabrechnung.

Mit der Einzugsermächtigung gewinnen
Unter jenen, die bis zum 30. September 2003 eine Einzugsermächtigung erteilen, werden attraktive Gewinne verlost:

  • 10 Sparbücher der Bank Austria mit je 50 Euro Guthaben
  • 5 x 2 Eintrittskarten für eine Vorstellung im IMAX Wien
  • 10 x 2 Eintrittskarten für ein Heimspiel von Rapid Wien
  • 5 x 2 Eintrittskarten für einen Besuch im Tiergarten Schönbrunn
  • 5 x 2 Eintrittskarten für den Besuch einer Ausstellung in der Sammlung Essl
  • 5 x 2 Eintrittskarten für eine Fahrt mit dem Wiener Riesenrad
So kann die Einzugsermächtigung erteilt werden:
  • bequem über die Onlinedienste im Internet unter www.wienenergie.at
  • per E-Mail an info@wienenergie.at
  • mit einem Fax über die kostenlose Nummer 0800 500 801
  • schriftlich per Post an:
    WIEN ENERGIE, Postfach 39,
    1095 Wien
  • telefonisch über die kostenlose Nummer 0800 500 800
  • persönlich im Kundendienstzentrum Wien 9, Spitalgasse 5–9, und in allen weiteren Kundendienstzentren von WIEN ENERGIE.

Über die Gewinnspiele auf dieser Seite kann kein Schriftverkehr geführt werden, eine Barablöse ist nicht möglich. Die Gewinner werden schriftlich verständigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.



Durch die Einzugsermächtigung gibt’s nie wieder Ärger mit vergessenen Zahlscheinen.