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NEUE VERORDNUNG REGELT DIE ÜBERPRÜFUNG VON GAS-DURCHLAUF-WASSERHEIZERN:
Sicherheit bei Kleinwasserheizern
Für den sicheren Betrieb eines 5-Liter-Durchlauferhitzers ohne Kaminanschluss muss laut Verordnung längstens alle zwei Jahre eine Geräteprüfung stattfinden. Ein Prüfbefund und eine am Gerät angebrachte Prüfplakette bestätigen die einwandfreie Funktion.
Moderne Kleinwasserheizer, umgangssprachlich 5-Liter-Durchlauferhitzer genannt, haben meist einen Kaminanschluss. Allerdings gibt es noch für den Austausch alter Geräte ohne Kaminanschluss 5-Liter-Durchlauferhitzer, die nicht an den Kamin angeschlossen werden müssen.
Diese Geräte weisen eine spezielle Sicherheitseinrichtung auf, sie besitzen eine CO2-Sicherung. Dadurch wird eine sichere Abschaltung bei gefährlicher Schadstoffkonzentration im Aufstellungsraum garantiert.
Kleinwasserheizer ohne Kaminanschluss dienen zur kurzfristigen Warmwasserentnahme. Für den Warmwasserbedarf für Bad oder Dusche sind sie nicht geeignet. Leider werden von der Wien Energie Gasnetz GmbH, dem Wiener Netzbetreiber, noch immer falsch eingesetzte Geräte entdeckt, die zu Gesundheitsschäden führen können.

Laut Verordnung vom 4. November 2004 für Wien ist eine
wiederkehrende Prüfung des Gas-Durchlauf-Wasserheizers vorzunehmen.
Wiederkehrende Prüfung
Entsprechend der Verordnung vom 4. November 2004 für Wien ist eine wiederkehrende Prüfung des 5-Liter-Durchlauferhitzers vorzunehmen. Bei der Überprüfung wird ein Prüfbefund ausgestellt, in dem Name und Anschrift des Inhabers des 5-Liter-Durchlauferhitzers, Aufstellungsort, Datum und Aussteller des letzten Prüfbefundes, das Ergebnis der aktuellen Überprüfung, eventuelle Mängel und die Frist zur Behebung der Mängel, das Ergebnis der Nachprüfung, Datum und Unterschrift festgehalten werden.
Danach wird eine Prüfplakette an einer leicht zugänglichen Stelle dauerhaft angebracht. Das Original des Prüfbefundes verbleibt beim Inhaber des Gerätes, eine Zweitausfertigung muss laut Verordnung an den Netzbetreiber also an die Wien Energie Gasnetz GmbH gesandt werden.
Zur Überprüfung des 5-Liter-Durchlauferhitzers sind der gewerbliche Installateur, der gewerbliche Rauchfangkehrer oder andere gewerbliche Unternehmen, die entsprechende Berechtigungen vorweisen, berechtigt.
Bei unmittelbarer Gefahr
Bei schweren Mängeln am Gerät darf der Inhaber den 5-Liter-Durchlauferhitzer ohne Kaminanschluss nicht mehr benutzen, der Netzbetreiber und die Behörde werden vom Überprüfenden unverzüglich verständigt.
Der Überprüfende hat alle zur Beseitigung notwendigen Maßnahmen sofort zu veranlassen. Das Verteilerunternehmen ist in diesem Fall berechtigt, bis zur Feststellung der einwandfreien Funktion des Gasgerätes die Gaszufuhr zu unterbrechen.
Zutritt zum Gerät
Der Inhaber eines 5-Liter-Durchlauferhitzers ohne Kaminanschluss hat den Mitarbeitern des Netzbetreibers im Bedarfsfall zur Überwachung der Einhaltung der Verordnung Zutritt zum Gerät zu gewähren.
Sicherheit im Vordergrund
Da sich in der Vergangenheit einige Unfälle durch falschen Gebrauch und fehlende Wartung der 5-Liter-Durchlauferhitzer ohne Kaminanschluss ereignet haben, hat sich der Gesetzgeber nunmehr zu der gesetzlichen Regelung (Verordnung für Wien vom 4. November 2004) entschlossen. Sie dient ausschließlich der Sicherheit des Inhabers des 5-Liter-Gasdurchlauferhitzers.
| Verordnung für Wien |
Am 4. November 2004 wurde für Wien die Gas-Durchlauf-Wasserheizer-Verordnung festgelegt. Sie besagt:
Gas-Durchlauf-Wasserheizer, die nicht für die Abgasführung vorgesehen sind (Gerätetyp A) und deren Nennwärmebelastung maximal 10,5 kW beträgt, sind vom Inhaber des Gas-Durchlauf-Wasserheizers auf seine Kosten in Abständen von höchstens zwei Jahre wiederkehrend durch einen nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften hiezu Berechtigten überprüfen zu lassen.
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