Nr. 178/2006

5-LITER-DURCHLAUF-WASSERHEIZER ALLE 2 JAHRE ÜBERPRÜFEN!
Wartungs- und Überprüfungspflicht
Bei 5-Liter-Durchlauf-Wasserheizern, die nicht für einen Anschluss an einen Kamin vorgesehen sind, werden die Abgase direkt in den Aufstellungsraum geblasen. Bei diesen Geräten ist besonders auf die typengerechte Verwendung zu achten.

Folgende Punkte sind grundsätzlich einzuhalten:
• Nur kurzzeitige Benützung (kein Abwaschen unter fließendem Wasser)!
• Räume gut lüften!
• Regelmäßige Wartung durch einen Fachmann!
• Gerät nicht für Duschzwecke verwenden!

Durch unsachgemäße Handhabung und Nichtbeachtung dieser Hinweise durch den Konsumenten kommt es leider immer wieder zu Unfällen. Um diesen vorzubeugen, wurde im November 2004 die Durchlauf-Wasserheizer-Verordnung erlassen.

Diese besagt, dass 5-Liter-Durchlauf-Wasserheizer ohne Kaminanschluss alle zwei Jahre einer Überprüfung durch einen befugten Fachmann (Installateur oder Servicedienst des Geräteherstellers) unterzogen werden müssen. Der Befund dieser Überprüfung ist der Wien Energie Gasnetz GmbH zu übermitteln. Ebenso ist eine Prüfplakette am Gerät anzubringen.

Anschluss an den Kamin
Da es sich bei diesen Geräten um eine heute nicht mehr zeitgemäße Art der Warmwasserbereitung handelt – Durchlauferhitzer müssen an einen Kamin angeschlossen werden – wurde in den neuen Installationsrichtlinien festgelegt, dass bei Austausch dieser Geräte ein Anschluss an den Kamin unbedingt erforderlich ist.