Nr. 183/2007

SEIT 1. JÄNNER 2007 HÖHERE STAATLICHE FÖRDERUNG VON ÖKOENERGIE:
Die Ökostromgesetz-Novelle 2006
Erneuerbare Energieträger sind die Zukunft. Durch saubere Energiegewinnung werden Ressourcen effizienter genutzt und gleichzeitig geschont. Der Ausstoß von CO2-Emissionen kann bedeutend vermindert werden.



Saubere Energie durch Windkraft: Wien Energie investiert
in den Ausbau neuester Technologien.

Die Förderung von Ökoenergie ist in Österreich durch das Ökostromgesetz 2002 festgeschrieben. Durch das Ökostromgesetz wurde der Ausbau von Ökostrom in den letzten Jahren mit insgesamt drei Milliarden Euro subventioniert.

Die im Mai 2006 vom Parlament beschlossene Ökostromgesetz-Novelle 2006 sieht vor, dass dieses Vorhaben noch besser und schneller umgesetzt wird. Eine weitere Milliarde Euro soll mit Inkrafttreten der Novelle aufgebracht werden. Kleinwasserkraft, mittlere Wasserkraft, sonstige Ökoenergie (Wind, Biomasse, Biogas, Photovoltaik etc.) sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sollen in der Stromproduktion verstärkt zum Einsatz kommen.



Das Kleinwasserkraftwerk Nußdorf versorgt 10.000 Haushalte
mit ökologisch einwandfreiem Strom.

Auswirkungen der Oköstromgesetz-Novelle 2006:
Preisanpassung im Strombereich

Die Ökostromgesetz-Novelle 2006 sieht vor, dass die geplanten Investitionen im Ökostrombereich durch Zählpunktpauschale und neue Verrechnungspreise finanziert werden.

Wien Energie Stromnetz GmbH informiert
Zählpunktpauschale
Die neue Zählpunktpauschale ersetzt die verbrauchsabhängigen Zuschläge für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und erneuerbare Energien. Sie wird ab 1. 1. 2007 von Wien Energie Stromnetz als Netzbetreiber eingehoben und an die Ökostromabwicklungsstelle weitergeleitet. Für einen Haushaltskunden beträgt die Zählpunktpauschale 15 Euro pro Jahr. Bei Ein- oder Auszug wird die Pauschale anteilig verrechnet.

Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG informiert
Verrechnungspreise
Nach §19 Ökostromgesetz ordnet die Ökostromabwicklungsstelle den Stromhändlern Strommengen zu. Die Stromhändler sind verpflichtet, den ihnen zugewiesenen Anteil Ökostrom zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Verrechnungspreis abzunehmen. Dieser betrug zuletzt 4,5 Cent/kWh.
Ab 1. 1. 2007 erfolgte eine Erhöhung der Verrechnungspreise per Verordnung der Energie-Control-Kommission von derzeit 4,5 Cent/kWh auf 6,47 Cent/kWh für Kleinwasserkraft und 10,33 Cent/kWh für sonstige Ökoenergie.
Entsprechend § 30d Abs. 6 Ökostromgesetz-Novelle 2006 sind die Stromhändler berechtigt, die entstandenen Preisänderungen unmittelbar an die Endverbraucher weiterzugeben. Die Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG hat daher die Energiepreise aller Stromprodukte (Optima, NaturStrom, NachtStrom, Mega, Giga etc.) mit 1. 1. 2007 um 0,593 Cent/kWh erhöht, womit der Mehraufwand für die Förderung von Ökostrom in Summe 0,6643 Cent/kWh beträgt.
Der Mehraufwand wird wie auch bisher von der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG eingehoben. Ebenso wie alle anderen Steuern und Abgaben auf Energie werden diese Einnahmen ohne Zu- oder Abschläge 1:1 abgegeben. In diesem Fall ist die OeMAG-Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (kurz OeMAG) der Empfänger. Diese Mehreinnahmen wiederum werden von der OeMAG im Rahmen der Einspeisregelung an die Betreiber von Ökostromanlagen weitergereicht.
Kunden, die Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind, haben aus Anlass dieser Preisanpassung die Möglichkeit, ihren Vertrag entsprechend den geltenden Marktregeln zu kündigen.