RAUCHVERBOT GILT IM GESAMTEN STATIONSBEREICH:
Nichtraucherzone U-Bahn
Das seit 1. Jänner 2006 gültige Tabakgesetz schreibt seit Beginn dieses Jahres ein vollständiges Rauchverbot in den Stationsgebäuden der Wiener Linien vor. Davon betroffen sind die U-Bahn-Stationen und die unterirdischen Straßenbahnstationen am Gürtel.

Das Rauchverbot gilt seit Jänner im gesamten Stationsbereich.
Nichtraucherinnen und Nichtraucher dürfen, dem Gesetzestext folgend, „in Räumen von öffentlichem Orte“ ab dem 1. Jänner 2007 nicht mehr durch Zigarettenrauch belästigt werden.
Die Wiener Linien mussten daher die im Eingangsbereich aufgestellten Aschenbecher entfernen, da an den Aschenbechern verweilende Fahrgäste ihre Zigaretten zu Ende geraucht haben. Die dabei entstandene Rauchbelästigung nichtrauchender Fahrgäste ist seit Jahresbeginn gesetzlich verboten.
Raucherinnen und Raucher müssen ihre Zigaretten jetzt vor Betreten des Stationsgebäudes ausdämpfen und entsorgen. Durch das Tabakgesetz wird das Rauchen in den U-Bahn-Stationen abermals zurückgedrängt: Bereits seit April 1990 ist das Rauchen „hinter der Entwerterbarriere“, also auf dem Bahnsteig, verboten, seit 1. Jänner 2007 nunmehr im gesamten Stationsbereich.

Die einer Zigarettenform nachempfundenen Aschenbecher
sind bereits aus den Stationen verschwunden.
Bereits vor dem Eingang ausdämpfen!
Dem Gesetz folgend wurden sämtliche Eingangsbereiche der U-Bahn-Stationen mit dem Piktogramm „Rauchen verboten!“ gekennzeichnet. Neben der Beachtung der gesetzlichen Vorschriften hat die Sicherheit der Fahrgäste für die Wiener Linien oberste Priorität.
Achtlos weggeworfene Zigarettenreste (egal, ob diese auf dem Boden oder auf den Gleisen landen) führen wiederholt zu Problemen. Selbst kleinste Verunreinigungen im Gleiskörper wie Zeitungspapier oder Staub können in Brand geraten.
Die Rauchentwicklung aufgrund solcher Schwelbrände kann zu Betriebsunterbrechungen oder Betriebseinstellungen, mitunter sogar zu Feuerwehreinsätzen führen. Auch wenn dabei kein oder nur ein kleiner materieller Schaden entstehen sollte – unter Umständen sind mehrere Tausende Fahrgäste aufgrund einer einzigen achtlos weggeworfenen Zigarette an ihrer Weiterfahrt gehindert.
Im Sinne ihrer Kunden ersuchen die Wiener Linien deshalb, die Zigaretten vor Betreten der Stationsgebäude zu entsorgen. Die Mistkübel im U-Bahn-Bereich eignen sich keinesfalls für die Beseitigung von Zigarettenresten, da auch in diesen Schwelbrände entstehen könnten.
So absurd es klingt: Obwohl das Betreten der Stationen mit brennendenTabakerzeugnissen verboten ist und somit keine Zigarette in den Mistkübeln der Stationen landen dürfte, verursachen nicht ausgedämpfte Zigarettenstummel Schwelbrände in den Mistkübeln der Stationen.
Treten diese Schwelbrände gehäuft auf, sind die Wiener Linien zur Sicherheit der Fahrgäste gezwungen, die betroffenen Mistkübel zu entfernen. Eine Vorgehensweise, die die Kunden genauso wenig schätzen wie die Wiener Linien selbst.

Die abmontierten Aschenbecher stehen zum Verkauf.
Auskünfte unter der Telefonnummer (01) 7909-100.
Liebe rauchende Fahrgäste!
Verzichten Sie in Ihrem eigenen Interesse (und im Interesse Ihrer Mitmenschen) auf das Rauchen in den Stationen der Wiener Linien! Die Missachtung des Rauchverbots, das nunmehr im gesamten Stationsbereich der Wiener Linien gilt, kann mit 40 Euro Strafe geahndet werden. |
|