Nr. 187/2007

GASGERÄTE EINMAL JÄHRLICH VON EINEM FACHMANN WARTEN LASSEN:
Das „Pickerl“ für die Heizung
Fahrzeugbesitzer sind konsequent: Jedes Jahr, pünktlich vor Ablauf des „Pickerls“, wird des Österreichers liebstes Spielzeug termingerecht in die Werkstatt gebracht und gewartet. Und wie oft pflegen Sie Ihr Gasgerät?



Sicheres Heizen: Das Heizgerät gehört einmal jährlich vom Fachmann gewartet.

Badewannenkapitäne und Stubenhocker
haben eines gemeinsam: Sie schwören auf gemütliche Wärme im Wasser und in Wohnräumen. Für Wohlgefühl und Behaglichkeit sorgen vor allem moderne Gasbrennstätten, die bequem per Knopfdruck umweltfreundlich Energie liefern.

Damit dies so bleibt, sollten Gasgeräte einmal jährlich von einem Fachmann (z. B. von einem für das Gasfach befähigten Installationsunternehmen oder dem Servicedienst des Geräteherstellers) gewartet werden.

Der Sicherheitscheck
Dieser Sicherheitscheck beinhaltet folgende Überprüfungen: allgemeine Funktionskontrolle, Inspektion aller schalt- und sicherheitsrelevanten Teile, Reinigen des Gasbrenners und Wärmetauschers.

Holen Sie sich Vergleichsangebote von diversen Installateuren ein! Besonders wichtig: Vorsicht bei Billigangeboten, die – oft in Stiegenhäusern ausgehängt – mit Sonderpreisen locken!

Meistens wird dabei an Material gespart, oder der Monteur hat keine oder nur eine unzureichende Ausbildung. Über Sicherheitseinrichtungen und Normenvorschriften wissen die wenigsten „Diskonter“ Bescheid. Einfachste Lösung: Wartungsverträge beim Installateur oder Gerätehersteller abschließen!

Letzter Schritt für ein warmes Zuhause: Die jährliche Hauptkehrung des Rauchfangkehrers. Er überprüft, ob die Abgase korrekt abgeführt werden.

Weitere Informationen:
www.wienerrauchfangkehrer.at
www.installateurinnung.at