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Ausstellungstipp: The White City of Tel Aviv
Das Architekturzentrum Wien im MQ zeigt eine Schau über die Architektur des „Neuen Bauens“ in Tel Aviv. Die israelische Stadt am Meer ist seit Juli 2003 UNESCO-Weltkulturerbe.

Das Herzstück der „Weißen Stadt“: der Dizengoff-Platz
mit seinen einheitlichen Bauten von Genia Averbouch (1935)
1925 wurde der schottische Stadtplaner Patrick Geddes beauftragt, die noch junge Siedlung Tel Aviv durch einen Master-Stadtplan zu strukturieren. Er projektierte eine Gartenstadt mit streng hierarchischem Straßennetz und einer organischen, mit zahlreichen Plätzen durchsetzten Anordnung.
Zahlreiche Architekten der Stadt orientierten sich bei ihren Entwürfen an der Formensprache von Le Corbusier, Mies van der Rohe, Walter Gropius und Erich Mendelsohn. Tel Aviv wurde so in einem außerordentlichen Maßstab zu einem Experimentierfeld für die Grundsätze der modernen Architektur.
Zahlreiche Pläne und Modelle präsentieren die Entstehung der „White City“ Tel Aviv. Historische und aktuelle Fotografien geben Einblick in die Architektursprache der Zeit und vermitteln den Einfluss, den das europäische Erbe auf das örtliche Schaffen genommen hat.
Eine Auswahl historischer Filme gibt ein lebendiges Bild der Stadtentwicklung zwischen 1920 und 1958 wieder. Das Präsentationsvideo für die UNESCO und das aktuelle Projekt der Konservierung dieser Bauten werden ebenfalls vorgeführt. Grafische 3-D-Animationen von elf repräsentativen Gebäuden vertiefen das Verständnis für die Architektur der „Weißen Stadt“.
Die Ausstellung |
The White City of Tel Aviv – Tel Aviv’s Modern Movement
bis 19. Mai 2008
täglich 10 bis 19 Uhr
Architekturzentrum Wien im MQ
www.azw.at |
GEWINNSPIEL |
„24 Stunden für Wien“-Leser/-innen können 3 x 2 Tickets für diese Ausstellung gewinnen.
Einfach mit dem Kennwort „Tel Aviv“ per E-Mail an info@schmid-verlag.at oder auf einer Postkarte an Bohmann-Verlag, Leberstraße 122, 1110 Wien.
Einsendeschluss: 17. April 2008
Bitte unbedingt Name, Adresse und Telefonnummer angeben. Die Gewinner/-innen werden schriftlich verständigt. Über das Gewinnspiel ist kein Schriftverkehr möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Keine Barablöse möglich.
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